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BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 351/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 23.03.1982 - 1 Ca 626/81
- LAG Hessen, 11.11.1982 - 12 Sa 912/82
- BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 351/83
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78
Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung
Auszug aus BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 351/83
Das Merkmal "Aufgaben von begrenzter Dauer" entfällt - entgegen der Ansicht der Revision - nicht schon stets dann, wenn Aufgaben wahrgenommen werden, die im Grunde bei einer Behörde oder Hochschule auch in Zukunft anfallen; es entfällt z. B. nicht, wenn diese zukünftigen Aufgaben nach der Organisation der Behörde planmäßig von Arbeitnehmern besonderer Ausbildung oder Qualifikation verrichtet werden sollen, über die der befristet eingestellte Arbeitnehmer nicht verfügt (vgl. BAG Urteil vom 25 Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 4 der Gründe).Dies gilt insbesondere, wenn die haushaltsrechtlichen Erwägungen auf eine Begrenzung des Haushalts durch das Haushaltsjahr abheben, wenn eine allgemeine Mittelkürzung zu erwarten ist oder wenn lediglich allgemeine Einsparungen haushaltsrechtlich angeordnet werden (Urteil vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - AP Nr. 5? zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 3 der Gründe, im Anschluß an BAG 32» 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
2. Die vereinbarte Befristung scheitert auch nicht an dem von der Rechtsprechung entwickelten Erfordernis der sachlichen Berechtigung der Dauer der Befristung (vgl. u. a. BAG Urteil vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - AP Nr. 52 und BAG 53, 26 = AP Nr. 58 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78
Befristeter Arbeitsvertrag - ABM
Auszug aus BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 351/83
Wegen Aufgaben von begrenzter Dauer können auch im Öffentlichen Dienst Arbeitsverträge befristet werden (vgl. u. a. BAG Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT mit weiteren Nachweisen). - BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80
Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG
Auszug aus BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 351/83
In seinem Urteil vom 3 Dezember 1982 - 7 AZR 622/80 -(BAG 41, 110, 116 = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter II 3 der Gründe) hat der erkennende Senat ausgeführt, es sei anerkannt, daß die begrenzte sachliche Zielsetzung, die der Drittmittelgeber mit der zeitlich begrenzten Finanzierung eines Arbeitsplatzes verfolge, auch für das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als dem Drittmittelempfänger erheblich werde und damit geeignet sei, ein« entsprechende Befristung sachlich zu rechtfertigen.
- BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77
Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund
Auszug aus BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 351/83
Dann ist davon auszugehen, daß der Haushaltsgesetzgeber sich selbst mit den Verhältnissen gerade dieser Stelle befaßt und aus sachlichen Erwägungen festgelegt hat, daß dieser konkrete Arbeitsplatz nicht mehr bestehen soll (BAG 32, 85 = AP Kr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53
Arbeitsverhältnis: Befristung
Auszug aus BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 351/83
Das Bundesarbeitsgericht hat zwar mehrfach entschieden, daß haushaltsrechtliche Erwägungen im allgemeinen keinen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses darstellen (vgl. BAG 1, 128, 135 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG, zu 4 der Gründe; Urteil vom 26. November 1955 - 2 AZR 516/54 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG). - BAG, 31.10.1974 - 2 AZR 483/73
Befristeter Arbeitsvertrag - Kernforschungszentrum der öffentlichen Hand - …
Auszug aus BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 351/83
Diese Bestimmung über die Bevorzugung von Zeitarbeitern engt lediglich - über das Verbot der willkürlichen Ungleichbehandlung hinaus - das Ermessen der Behörde bei der Auswahl der Bewerber für Dauerarbeits plätze ein (vgl. KR-Hillebrechtf2. Aufl., § 620 BGB Rz 226 und BAG Urteil vom 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag mit Anmerkung von Fenn). - BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54
Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst
Auszug aus BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 351/83
Das Bundesarbeitsgericht hat zwar mehrfach entschieden, daß haushaltsrechtliche Erwägungen im allgemeinen keinen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses darstellen (vgl. BAG 1, 128, 135 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG, zu 4 der Gründe; Urteil vom 26. November 1955 - 2 AZR 516/54 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG).
- BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88
Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt die zeitlich begrenzte Mitarbeit an einem Forschungsprojekt einen sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter an einer Hochschule dar (BAGE 36, 235 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT, zu B I 2 der Gründe, m. w. N.; Urteil vom 31. Oktober 1984 - 7 AZR 351/83 -, zu III 1 der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt; Senatsurteil vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 574/84 -, unter II 3 a der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt). - LAG Hessen, 30.07.1992 - 12 Sa 48/92
Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen "Aufgaben von begrenzter Dauer"; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 574/84
Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Wissenschaftlicher …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt die zeitlich begrenzte Mitarbeit an einem Forschungsprojekt einen sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter an einer Hochschule dar (Urteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - BAG 36, 235 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. auch Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT, zu B I 2 der Gründe, m.w.N.; Urteil vom 31. Oktober 1984 - 7 AZR 351/83 - zu III 1 der Gründe, unveröffentlicht). - BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87
Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Befristung des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt die zeitlich begrenzte Mitarbeit an einem Forschungsprojekt einen sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter an einer Hochschule dar (BAGE 36, 235 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT, zu B I 2 der Gründe, m. w. N.; Urteil vom 31. Oktober 1984 - 7 AZR 351/83 -, zu III 1 der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt; Senatsurteil vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 574/84 -, unter II 3 a der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt). - LAG Hessen, 02.01.1986 - 12 Sa 860/85
Sachlich begründete Befristung des Arbeitsvertrages einer Koordinatorin eines …
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